Mein Service
Entsprechend §26 (1) ProstSchG gilt: 'Die Ausgestaltung sexueller Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen den Prostituierten und deren Kunden und Kundinnen in eigener Verantwortung festgelegt.' Das heißt: Sämtliche relevanten Leistungen über die Vermittlung hinaus, auch alle gewünschten erotischen Service-Leistungen, sind ausschließlich mit dem Girl Deiner Wahl abzusprechen und im Vorfeld zu klären. Alle Girls sind mit Telefonnummer aufgeführt. Über diese erreichst Du die Dame direkt oder aber die Escort-Hotline.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien (§32 ProstSchG) besteht generell KONDOMPFLICHT bei vaginalem, oralem oder analem GV! Daher ist es zwecklos, nach AO, FO, pur, Gf6, tabulos, naturgeil oder anderen Umschreibungen für ungeschützen Verkehr zu fragen! Weitere Grenzen setzt sich jedes Girl selbst, wir bitten Dich, diese auch zu akzeptieren.