Sachsen schafft Denkmalschutz ab
Die Landesregierung Sachsens plant mit einer Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes eine weitgehende Abschaffung des Denkmalschutzes.
Als ein Ziel der Novellierung wird vorgegeben, den Schutz für die künftig als „herausragend“ zu klassifizierenden Kulturdenkmale zu erhöhen. Im Gegensatz zu diesem Ziel wird für diese vergleichsweise kleine Anzahl an Denkmalen in Wahrheit nur der Schutz im bisherigen Umfang weiterhin gelten. Für alle anderen Denkmale – voraussichtlich 80–90% der erfassten Baudenkmale Sachsens – wird der Schutz zu ganz erheblichen Teilen eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Damit verlieren gerade die Denkmale, die ihn am dringendsten benötigen, ihren Schutz durch das Denkmalschutzgesetz.
Alles in allem würde die geplante Gesetzesnovellierung der sächsischen Denkmallandschaft innerhalb weniger Jahre erhebliche Schäden zufügen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Rundschreiben des Stadtforum Leipzig vom 03.05.2010
- Stellungnahme von Dr. Dieter Martin vom 20.06.2010
- Entwurf des Denkmalschutz-Gesetzes vom März 2010
- Sächsisches Denkmalschutz-Gesetz von 1993
- Offener Brief des Verbands Deutscher Kunsthistoriker vom 26.05.2010
- Offener Brief des Internationalen Rats für Denkmalpflege vom 31.05.2010
- Offener Brief der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger vom 01.06.2010
- Offener Brief des Arbeitskreises Theorie und Lehre der Denkmalpflege vom 03.06.2010
- Offener Brief des Freiberger Altertumsvereins vom 19.05.2010
- Stellungnahme des Europäischen Verbands für den Ländlichen Raum vom Juni 2010
- Offener Brief der Arbeitsgemeinschaft Die alte Stadt vom 24.062010
- Stadtforum Leipzig
- Stadtforum Chemnitz
Ein kleiner Pressespiegel zum Thema findet sich beim Verband Deutscher Kunsthistoriker (im unteren Teil der Seite).
Dieser Artikel wurde zuletzt am 03.01.2011 aktualisiert.
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