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	<title>Kommentare zu: Klage zur Waldschlößchenbrücke</title>
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	<description>Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik</description>
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		<title>Von: Volker H</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3305</link>
		<dc:creator>Volker H</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 20:52:26 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist unglaublich, wie für die Fürsten unseres sächsischen Sumpfes willfährige Vasallen in der Justiz gefunden haben, die hier deutlich gegen Recht und politische Moral verstoßen! Dass hier Dresdens Welterbe mit einer unnötigen und abscheulichen Monster-Brücke vernichtet wurde, lässt mich nicht daran zweifeln, dass bei uns in absehbarer Zeit der Natur- und der Denkmalschutz als  Wirtschaftshemmnis ganz abgeschafft werden. Wer bei diesem aktuellen Urteil des OVG Bautzen keinen schwerer Rechtsverstoß erkennt, ist wirklich auf beiden Augen blind!

In diesem Bundesland, wo kritische Journalisten von der Justiz verurteilt werden, wo Nazis marschieren dürfen, herrschen geradezu orwellsche Zustände! Die Schande von Dresden wird auch weiterhin ihren Schatten über die Schönheit der Elbauen werfen. Als kulturbewusster Dresdner kann man sich nur schämen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist unglaublich, wie für die Fürsten unseres sächsischen Sumpfes willfährige Vasallen in der Justiz gefunden haben, die hier deutlich gegen Recht und politische Moral verstoßen! Dass hier Dresdens Welterbe mit einer unnötigen und abscheulichen Monster-Brücke vernichtet wurde, lässt mich nicht daran zweifeln, dass bei uns in absehbarer Zeit der Natur- und der Denkmalschutz als  Wirtschaftshemmnis ganz abgeschafft werden. Wer bei diesem aktuellen Urteil des OVG Bautzen keinen schwerer Rechtsverstoß erkennt, ist wirklich auf beiden Augen blind!</p>
<p>In diesem Bundesland, wo kritische Journalisten von der Justiz verurteilt werden, wo Nazis marschieren dürfen, herrschen geradezu orwellsche Zustände! Die Schande von Dresden wird auch weiterhin ihren Schatten über die Schönheit der Elbauen werfen. Als kulturbewusster Dresdner kann man sich nur schämen!</p>
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	<item>
		<title>Von: Redox65</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3287</link>
		<dc:creator>Redox65</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 09:16:01 +0000</pubDate>
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		<description>Zenzurzula hätte mit dieser Seite die wahre Freude!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zenzurzula hätte mit dieser Seite die wahre Freude!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frank</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3272</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 16:08:00 +0000</pubDate>
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		<description>An Silvia:
Zitat Silvia vom 18.12.2011, um 15:26 Uhr
&lt;blockquote&gt;Vielleicht können Sie mir das ja erklären, Frank. &lt;/blockquote&gt;
Die Sache mit den Ausgleichsmaßnahmen in den Laubegaster Elblachen und in Zschieren wäre durchaus ein Diskussionsthema (um die Grüne Keiljungfer ging es da z.B. nie), aber mir wird ja hier sowieso alles zusammengekürzt oder ganz gelöscht … darauf habe ich keine Lust mehr.

&lt;em&gt;[Anmrkg. Mod. - Versuchen Sie doch einfach mal testweise, die &quot;Umgangsformen&quot; einzuhalten.]&lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>An Silvia:<br />
Zitat Silvia vom 18.12.2011, um 15:26 Uhr</p>
<blockquote><p>Vielleicht können Sie mir das ja erklären, Frank. </p></blockquote>
<p>Die Sache mit den Ausgleichsmaßnahmen in den Laubegaster Elblachen und in Zschieren wäre durchaus ein Diskussionsthema (um die Grüne Keiljungfer ging es da z.B. nie), aber mir wird ja hier sowieso alles zusammengekürzt oder ganz gelöscht … darauf habe ich keine Lust mehr.</p>
<p><em>[Anmrkg. Mod. - Versuchen Sie doch einfach mal testweise, die "Umgangsformen" einzuhalten.]</em></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Silvia Friedrich</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3270</link>
		<dc:creator>Silvia Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 14:26:26 +0000</pubDate>
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		<description>Zur Nachvollziehbarkeit von Argumenten vor dem OVG:

z.B. es ging um die Wirksamkeit von Kohärenzmaßnahmen.
Eine dieser Kohärenzmaßnahmen soll ein Ersatz für den durch die WSB beeinträchtigten LRT 3270 - also Fluß mit Schlammbänken sein. Witzigerweise besteht die Ersatzmaßnahme aus einem neuen (im Sommer austrocknenden oder stinkenden) Tümpel hinter dem Deckwerk der Elbe, also von der Elbe abgeschnitten und regelmäßig auszubaggern, um dieses Biotop auch zu erhalten. Das Wasser dieses Tümpels soll wohl aus Hochwassern der Elbe stammen. Während die Beklagten behaupteten, das wäre auch ein gutes Biotop für die Grüne Keiljungfer, machten die Kläger geltend, dass man den LRT 3270 nicht durch einen Tümpel = einen ganz anderen Lebensraumtyp - ersetzen kann und dass dieses Biotop für die grüne Keiljungfer wegen der regelmäßig notwendigen Baggerarbeiten die mehrjährigen Larvenstadien regelmäßig bedroht.
Diese Einwände gegen diese Kohärenzmaßnahme fand ich sehr einleuchtend. Nicht so die Beklagten. Ohne auf die Einwände der Beklagten einzugehen, wiederholten sie einfach ihre Begründung für die Tauglichkeit der Kohärenzmaßnahme.

Ähnlich war das bei allen Kohärenzmaßnahmen. Das Beharren der Beklagten auf ihren Begründungen war nach den biologisch fundierten Einwänden der Kläger für mich nicht nachzuvollziehen. Und ich glaube den anderen Beobachtern ging es ähnlich. 

Es gibt auch Beeinträchtigungen, z.B. für den Wachtelkönig, die überhaupt nicht in Kohärenzmaßnahmen vorkommen. Kein Ersatz für den Totalverlust der bevorzugten  Bruthabitate dieser charakteristischen Tierart des FFH-Gebietes auf den breitesten Elbwiesen des FFH-Gebietes in Dresden.

Vielleicht können Sie mir das ja erklären, Frank. Zumindest beim Wachtelkönig ist es für mich unverständlich, wieso das kein durchgreifender Einwand gewesen sein sollte.

Unabhängig davon - sicherlich ist es Spekulation, warum das Gericht das anders sieht, solange es nicht schriftlich sein Urteil begründet. Aber aus meiner Sicht wird es das Gericht mit einer plausiblen Begründung nicht leicht haben angesichts der von den Klägern vorgetragenen Einwände, Argumente und beigebrachten Beweise.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Nachvollziehbarkeit von Argumenten vor dem OVG:</p>
<p>z.B. es ging um die Wirksamkeit von Kohärenzmaßnahmen.<br />
Eine dieser Kohärenzmaßnahmen soll ein Ersatz für den durch die WSB beeinträchtigten LRT 3270 &#8211; also Fluß mit Schlammbänken sein. Witzigerweise besteht die Ersatzmaßnahme aus einem neuen (im Sommer austrocknenden oder stinkenden) Tümpel hinter dem Deckwerk der Elbe, also von der Elbe abgeschnitten und regelmäßig auszubaggern, um dieses Biotop auch zu erhalten. Das Wasser dieses Tümpels soll wohl aus Hochwassern der Elbe stammen. Während die Beklagten behaupteten, das wäre auch ein gutes Biotop für die Grüne Keiljungfer, machten die Kläger geltend, dass man den LRT 3270 nicht durch einen Tümpel = einen ganz anderen Lebensraumtyp &#8211; ersetzen kann und dass dieses Biotop für die grüne Keiljungfer wegen der regelmäßig notwendigen Baggerarbeiten die mehrjährigen Larvenstadien regelmäßig bedroht.<br />
Diese Einwände gegen diese Kohärenzmaßnahme fand ich sehr einleuchtend. Nicht so die Beklagten. Ohne auf die Einwände der Beklagten einzugehen, wiederholten sie einfach ihre Begründung für die Tauglichkeit der Kohärenzmaßnahme.</p>
<p>Ähnlich war das bei allen Kohärenzmaßnahmen. Das Beharren der Beklagten auf ihren Begründungen war nach den biologisch fundierten Einwänden der Kläger für mich nicht nachzuvollziehen. Und ich glaube den anderen Beobachtern ging es ähnlich. </p>
<p>Es gibt auch Beeinträchtigungen, z.B. für den Wachtelkönig, die überhaupt nicht in Kohärenzmaßnahmen vorkommen. Kein Ersatz für den Totalverlust der bevorzugten  Bruthabitate dieser charakteristischen Tierart des FFH-Gebietes auf den breitesten Elbwiesen des FFH-Gebietes in Dresden.</p>
<p>Vielleicht können Sie mir das ja erklären, Frank. Zumindest beim Wachtelkönig ist es für mich unverständlich, wieso das kein durchgreifender Einwand gewesen sein sollte.</p>
<p>Unabhängig davon &#8211; sicherlich ist es Spekulation, warum das Gericht das anders sieht, solange es nicht schriftlich sein Urteil begründet. Aber aus meiner Sicht wird es das Gericht mit einer plausiblen Begründung nicht leicht haben angesichts der von den Klägern vorgetragenen Einwände, Argumente und beigebrachten Beweise.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frank</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3265</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 09:40:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3265</guid>
		<description>Entschuldigung, liebe(r) Frau/Herr &quot;Moderation&quot; (oder trifft sich da jedes Mal ein großes Kollektiv?), aber ich habe vorhergehende Kommentare eben &lt;em&gt;nicht bis zur Unkenntlichkeit&lt;/em&gt; zerlegt, &lt;strong&gt;sondern sogar exakt zitiert, um speziell darauf einzugehen.&lt;/strong&gt; &lt;strong&gt;So wird auch für jeden Anderen klar, worum es geht.&lt;/strong&gt;
  
&lt;em&gt;[Heraushebung, Kürzung und Anmrkg. Moderation: Das Zerlegen eines - in diesem Fall nicht mal zugeordneten - Kommentars; die Kommentierung der Kommentierung der Kommentierung, trägt nicht zur Klärung (des Beitrages) bei, sondern erschwert diese für andere Leser. 

Wir müssten diese Rücksichtslosigkeit auch dem kommentierten Kommentator zubilligen. Macht er/sie davon Gebrauch, bleiben ausgetauschte Bezüge und Wortgruppen übrig, die sich anderen Lesern als Gesamtzusammenhang nur mit Mühe erschließen. QVD ist kein Chatroom. Der bei Ihnen und anderen beliebte endlose Wechsel von Zitatschnipseln und Kommentierung ist für Dritte schlicht eine Zumutung. Diese, bereits mehrfach vorgetragene und von Ihnen ignorierte Begründung war definitiv die letzte.]&lt;/em&gt;

&lt;em&gt;[Einfügung Mod.: &lt;strong&gt;Zitat Silvia:&lt;/strong&gt;]&lt;/em&gt; &lt;blockquote&gt; insbesondere dann, wenn die Argumente der Kläger und der gesamte Verhandlungsverlauf auch das Gegenteil gerechtfertigt hätten – wie auch deren Anwalt im Interview im Sachsenspiegel von gestern sagte. &lt;/blockquote&gt;
Sachsenspiegel – das kommt beim MDR, oder? Den Sender sehe ich nie an. Aber na gut, machen wir mal eine Ausnahme: Es scheint um den &lt;a href=&quot;http://www.mdr.de/sachsenspiegel/videogalerie3250.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt; Beitrag vom 16.12.2011&lt;/a&gt; zu gehen, der den völlig unsinnigen Titel hat „Urteil: Waldschlößchenbrücke wird gebaut“ (um Bau oder Nichtbau ging es gar nicht … naja, MDR halt). 

Bei 1:10 min sagt der Kommentator: &lt;em&gt;„Die unterlegenene Umweltverbände (…) wollten sich heute nicht zum Urteil äußern, verweisen auf ihren Anwalt in der Nähe von Osnabrück. Am Telefon gibt der sich leicht frustriert: ‚Na, ein gewisses Maß an Enttäuschung ist natürlich verständlich. Zumal man hier doch aus unserer Sicht gewichtige Argumente vorgebracht hat, die ein anderes Ergebnis durchaus gerechtfertigt hätten.‘“&lt;/em&gt; (Interview Ende)

Tja, und? Was sagt das aus? Der Anwalt der Kläger ist enttäuscht (das Gegenteil wäre auch seltsam) und sagt, dass er durchaus auch &lt;em&gt;gewichtige Argumente&lt;/em&gt; vorgebracht hätte, die auch (aus seiner Sicht) einen Sieg seiner Klienten gerechtfertigt hätten. Hm … da möchte man als Klient eigentlich auch hoffen, dass ein Anwalt solche Argumente vorzubringen hat. Aber nur weil man Argumente hat, sagt das noch lange nichts darüber aus, ob sie auch nachvollziehbar sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Entschuldigung, liebe(r) Frau/Herr &#8220;Moderation&#8221; (oder trifft sich da jedes Mal ein großes Kollektiv?), aber ich habe vorhergehende Kommentare eben <em>nicht bis zur Unkenntlichkeit</em> zerlegt, <strong>sondern sogar exakt zitiert, um speziell darauf einzugehen.</strong> <strong>So wird auch für jeden Anderen klar, worum es geht.</strong></p>
<p><em>[Heraushebung, Kürzung und Anmrkg. Moderation: Das Zerlegen eines - in diesem Fall nicht mal zugeordneten - Kommentars; die Kommentierung der Kommentierung der Kommentierung, trägt nicht zur Klärung (des Beitrages) bei, sondern erschwert diese für andere Leser. </p>
<p>Wir müssten diese Rücksichtslosigkeit auch dem kommentierten Kommentator zubilligen. Macht er/sie davon Gebrauch, bleiben ausgetauschte Bezüge und Wortgruppen übrig, die sich anderen Lesern als Gesamtzusammenhang nur mit Mühe erschließen. QVD ist kein Chatroom. Der bei Ihnen und anderen beliebte endlose Wechsel von Zitatschnipseln und Kommentierung ist für Dritte schlicht eine Zumutung. Diese, bereits mehrfach vorgetragene und von Ihnen ignorierte Begründung war definitiv die letzte.]</em></p>
<p><em>[Einfügung Mod.: <strong>Zitat Silvia:</strong>]</em><br />
<blockquote> insbesondere dann, wenn die Argumente der Kläger und der gesamte Verhandlungsverlauf auch das Gegenteil gerechtfertigt hätten – wie auch deren Anwalt im Interview im Sachsenspiegel von gestern sagte. </p></blockquote>
<p>Sachsenspiegel – das kommt beim MDR, oder? Den Sender sehe ich nie an. Aber na gut, machen wir mal eine Ausnahme: Es scheint um den <a href="http://www.mdr.de/sachsenspiegel/videogalerie3250.html" rel="nofollow"> Beitrag vom 16.12.2011</a> zu gehen, der den völlig unsinnigen Titel hat „Urteil: Waldschlößchenbrücke wird gebaut“ (um Bau oder Nichtbau ging es gar nicht … naja, MDR halt). </p>
<p>Bei 1:10 min sagt der Kommentator: <em>„Die unterlegenene Umweltverbände (…) wollten sich heute nicht zum Urteil äußern, verweisen auf ihren Anwalt in der Nähe von Osnabrück. Am Telefon gibt der sich leicht frustriert: ‚Na, ein gewisses Maß an Enttäuschung ist natürlich verständlich. Zumal man hier doch aus unserer Sicht gewichtige Argumente vorgebracht hat, die ein anderes Ergebnis durchaus gerechtfertigt hätten.‘“</em> (Interview Ende)</p>
<p>Tja, und? Was sagt das aus? Der Anwalt der Kläger ist enttäuscht (das Gegenteil wäre auch seltsam) und sagt, dass er durchaus auch <em>gewichtige Argumente</em> vorgebracht hätte, die auch (aus seiner Sicht) einen Sieg seiner Klienten gerechtfertigt hätten. Hm … da möchte man als Klient eigentlich auch hoffen, dass ein Anwalt solche Argumente vorzubringen hat. Aber nur weil man Argumente hat, sagt das noch lange nichts darüber aus, ob sie auch nachvollziehbar sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frank</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3253</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 21:38:15 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Ansonsten haben Sie mich mißverstanden. Dem Gericht unterstelle ich gar nichts. &lt;/blockquote&gt;
Ach so, na dann ist es ja gut. Man bekam nur so den Eindruck beim Lesen Ihrer Kommentare …
&lt;blockquote&gt;Allerdings ist es doch ungewöhnlich, dass eine Klageablehnung zur Zeit der Urteilsverkündung noch überhaupt nicht auf die Ablehnungsgründe schließen lässt, &lt;/blockquote&gt;
Nö, ist nicht so ungewöhnlich, sondern eher der übliche Ablauf. 

&lt;em&gt;[Gekürzt durch Moderation. Appropos üblicher Ablauf, Frank,  - Geht&#039;s wieder los? Noch mal: Kein Zerlegen vorhergehender Kommentare bis zur Unkenntlichkeit, Kontext beachten usw. Bekommen Sie das irgendwann hin?]&lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ansonsten haben Sie mich mißverstanden. Dem Gericht unterstelle ich gar nichts. </p></blockquote>
<p>Ach so, na dann ist es ja gut. Man bekam nur so den Eindruck beim Lesen Ihrer Kommentare …</p>
<blockquote><p>Allerdings ist es doch ungewöhnlich, dass eine Klageablehnung zur Zeit der Urteilsverkündung noch überhaupt nicht auf die Ablehnungsgründe schließen lässt, </p></blockquote>
<p>Nö, ist nicht so ungewöhnlich, sondern eher der übliche Ablauf. </p>
<p><em>[Gekürzt durch Moderation. Appropos üblicher Ablauf, Frank,  - Geht's wieder los? Noch mal: Kein Zerlegen vorhergehender Kommentare bis zur Unkenntlichkeit, Kontext beachten usw. Bekommen Sie das irgendwann hin?]</em></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Redox</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3252</link>
		<dc:creator>Redox</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 20:43:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3252</guid>
		<description>Liebe Brückengegner,
einige Autoren hier sollten mal ihre Beiträge überdenken.
Straftatbestände &lt;em&gt;[gelöscht durch Moderation; Bitte verzichten Sie auf Einschüchterungsversuche. Die meisten Leser dürften erwachsen sein.]&lt;/em&gt;

Übringens: Viel Spaß vor dem BVerG, von ganzen Herzen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Brückengegner,<br />
einige Autoren hier sollten mal ihre Beiträge überdenken.<br />
Straftatbestände <em>[gelöscht durch Moderation; Bitte verzichten Sie auf Einschüchterungsversuche. Die meisten Leser dürften erwachsen sein.]</em></p>
<p>Übringens: Viel Spaß vor dem BVerG, von ganzen Herzen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Silvia Friedrich</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3247</link>
		<dc:creator>Silvia Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 17:57:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3247</guid>
		<description>Lieber Frank,

natürlich kalkuliert man als Kläger, dass man im Gerichtsverfahren verliert, solange der Beklagte mehr oder weniger auch der Dienstherr des Gerichtes ist. 

Ansonsten haben Sie mich mißverstanden. Dem Gericht unterstelle ich gar nichts. 

Allerdings ist es doch ungewöhnlich, dass eine Klageablehnung zur Zeit der Urteilsverkündung noch überhaupt nicht auf die Ablehnungsgründe schließen lässt, insbesondere dann, wenn die Argumente der Kläger und der gesamte Verhandlungsverlauf auch das Gegenteil gerechtfertigt hätten - wie auch deren Anwalt im Interview im Sachsenspiegel von gestern sagte. Denn die Einwände der Kläger waren schwerwiegend und an Beweisen für die vom Gericht vorgesehene Tatsachenfeststellung mangelte es seitens der Kläger nicht - wie man auch als Beobachter in der Verhandlung erkennen konnte. Dazu passt die Pressemitteilung des OVG überhaupt nicht.

Und wenn dann die Unglaubwürdigkeiten der Beklagten im Verfahren und in der Verhandlung sowie deren öffentliches Auftreten vor der Urteilverkündung dazukommen, zählt man eben 1 und 1 zusammen! 

Insofern haben sich die Beklagten einen Bärendienst erwiesen mit ihrer vorfristigen Urteilsankündigung in den Medien. Ich kann mir zumindest vorstellen, dass viele Ihre beiden alten Beiträge zum Sachsensumpf angesichts aktueller Ereignisse für überhaupt nicht überzeugend halten, ich eingeschlossen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Frank,</p>
<p>natürlich kalkuliert man als Kläger, dass man im Gerichtsverfahren verliert, solange der Beklagte mehr oder weniger auch der Dienstherr des Gerichtes ist. </p>
<p>Ansonsten haben Sie mich mißverstanden. Dem Gericht unterstelle ich gar nichts. </p>
<p>Allerdings ist es doch ungewöhnlich, dass eine Klageablehnung zur Zeit der Urteilsverkündung noch überhaupt nicht auf die Ablehnungsgründe schließen lässt, insbesondere dann, wenn die Argumente der Kläger und der gesamte Verhandlungsverlauf auch das Gegenteil gerechtfertigt hätten &#8211; wie auch deren Anwalt im Interview im Sachsenspiegel von gestern sagte. Denn die Einwände der Kläger waren schwerwiegend und an Beweisen für die vom Gericht vorgesehene Tatsachenfeststellung mangelte es seitens der Kläger nicht &#8211; wie man auch als Beobachter in der Verhandlung erkennen konnte. Dazu passt die Pressemitteilung des OVG überhaupt nicht.</p>
<p>Und wenn dann die Unglaubwürdigkeiten der Beklagten im Verfahren und in der Verhandlung sowie deren öffentliches Auftreten vor der Urteilverkündung dazukommen, zählt man eben 1 und 1 zusammen! </p>
<p>Insofern haben sich die Beklagten einen Bärendienst erwiesen mit ihrer vorfristigen Urteilsankündigung in den Medien. Ich kann mir zumindest vorstellen, dass viele Ihre beiden alten Beiträge zum Sachsensumpf angesichts aktueller Ereignisse für überhaupt nicht überzeugend halten, ich eingeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: SvenZ</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3239</link>
		<dc:creator>SvenZ</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 14:13:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3239</guid>
		<description>Die Zulassung einer Revision des gestrigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nun allseits als salomonische Gnädigkeit des Richters Michael Raden gegenüber den Umweltverbänden gepriesen. Das ist sie aber mitnichten, denn die Zulassung einer Revision obliegt gar nicht allein dem Gutdünken eines Bautzener Richters. Vielmehr kann eine Revision durch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde vorm Oberverwaltungsgericht und danach auch vorm Bundesverwaltungsgericht erzwungen werden. Insbesondere wenn das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts grundsätzliche Fragen betrifft wie deutscher und europarechtlicher Naturschutz und Denkmalschutz. Wir müssen uns also gar nicht vor dem Herrn Raden verbeugen ob seines gnädigen Wohlwollens der Zulassung einer Revision, denn er konnte sie doch gar nicht verhindern. Eine Revision ist auch im Sinne aller naturverbundenen Bürgerinnen und Bürger, denn es muß nun grundsätzlich geklärt werden, ob derartige technokratische und kulturelle Entgleisungen wie diese monströse Eisen- und Betonschiene über die Elbwiesen die zukünftigen Stadtentwicklungen im Lande darstellen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zulassung einer Revision des gestrigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nun allseits als salomonische Gnädigkeit des Richters Michael Raden gegenüber den Umweltverbänden gepriesen. Das ist sie aber mitnichten, denn die Zulassung einer Revision obliegt gar nicht allein dem Gutdünken eines Bautzener Richters. Vielmehr kann eine Revision durch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde vorm Oberverwaltungsgericht und danach auch vorm Bundesverwaltungsgericht erzwungen werden. Insbesondere wenn das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts grundsätzliche Fragen betrifft wie deutscher und europarechtlicher Naturschutz und Denkmalschutz. Wir müssen uns also gar nicht vor dem Herrn Raden verbeugen ob seines gnädigen Wohlwollens der Zulassung einer Revision, denn er konnte sie doch gar nicht verhindern. Eine Revision ist auch im Sinne aller naturverbundenen Bürgerinnen und Bürger, denn es muß nun grundsätzlich geklärt werden, ob derartige technokratische und kulturelle Entgleisungen wie diese monströse Eisen- und Betonschiene über die Elbwiesen die zukünftigen Stadtentwicklungen im Lande darstellen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frank</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3232</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 09:33:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3232</guid>
		<description>Liebe Silvia, 

es gibt bei  jeder Gerichtsverhandlung zwei Varianten (wenn man von der dritten Variante „außergerichtliche Einigung“ absieht):  a) der Kläger gewinnt oder b) der Beklagte gewinnt. Wenn man eine Klage einreicht, sollte man also – aus rein logischen Gründen – mit einplanen, dass man auch verlieren könnte. Es ist aber nicht logisch, im Falle des Verlierens anschließend dem Gericht Einseitigkeit, Unglaubwürdigkeiten oder gar unlautere Machenschaften zu unterstellen indem man behauptet
&lt;blockquote&gt;Jedenfalls ist das alles Öl in das Feuer derer, die von der Existenz des Sachsensumpfes überzeugt sind&lt;/blockquote&gt;
Einen „Sachsen-Sumpf“ hat es nie gegeben! Es wurde lediglich von zwei SPIEGEL-Autoren eine nichtvorhandene Mücke zum Elefanten aufgeblasen. Dass das so war, ging zum Schluss medial leider etwas unter und war damals nur noch wenigen Zeitungen &lt;a href=&quot;http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Der_Sachsensumpf_als_Lehrstueck/articleid-2535420&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;kurze Meldungen&lt;/a&gt;  wert. (Relativ ausführlich hatte sich die &lt;a href=&quot;http://www.taz.de/!19209/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt; TAZ damit befasst &lt;/a&gt;).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Silvia, </p>
<p>es gibt bei  jeder Gerichtsverhandlung zwei Varianten (wenn man von der dritten Variante „außergerichtliche Einigung“ absieht):  a) der Kläger gewinnt oder b) der Beklagte gewinnt. Wenn man eine Klage einreicht, sollte man also – aus rein logischen Gründen – mit einplanen, dass man auch verlieren könnte. Es ist aber nicht logisch, im Falle des Verlierens anschließend dem Gericht Einseitigkeit, Unglaubwürdigkeiten oder gar unlautere Machenschaften zu unterstellen indem man behauptet</p>
<blockquote><p>Jedenfalls ist das alles Öl in das Feuer derer, die von der Existenz des Sachsensumpfes überzeugt sind</p></blockquote>
<p>Einen „Sachsen-Sumpf“ hat es nie gegeben! Es wurde lediglich von zwei SPIEGEL-Autoren eine nichtvorhandene Mücke zum Elefanten aufgeblasen. Dass das so war, ging zum Schluss medial leider etwas unter und war damals nur noch wenigen Zeitungen <a href="http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Der_Sachsensumpf_als_Lehrstueck/articleid-2535420" rel="nofollow">kurze Meldungen</a>  wert. (Relativ ausführlich hatte sich die <a href="http://www.taz.de/!19209/" rel="nofollow"> TAZ damit befasst </a>).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Silvia Friedrich</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3220</link>
		<dc:creator>Silvia Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 21:24:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3220</guid>
		<description>Fragen an Ludwig:
Wieso demonstrieren Sachsens Beamte gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes - weil sie unabhängig sind?
Wieso will Sachsen Gerichtsstandorte umverlegen, obwohl Beamte nicht gekündigt werden können und somit keine Einsparung an Personal möglich ist - vielleicht, um Richter gefügig zu machen?

Aber eindeutig - natürlich gibt es ungeklärte Fragen des Europäischen Umweltrechts, deretwegen die Revision zugelassen wurde. Ich denke mal, die Richter hätten die Vorlagefragen für den EUGH auch selbst dem EUGH vorlegen können. Aber dazu sahen sie im Gegensatz zur Zulassung der Revision keine Veranlassung. Ist das nicht ein eigenartiger Widerspruch? Vielleicht sehen die Richter ja selbst dieses Verfahren vor einem Gericht außerhalb des Einflußbereichs der Beklagten besser aufgehoben? Und die Zulassung der Revision erspart den Klägern den Gang vor das Verfassungsgericht als Zwischenschritt zum Bundesverwaltungsgericht.

Der Elbtunnel nicht eindeutig die bessere Variante? Na jedenfalls behauptet das OVG im Gegensatz zum VGDD nicht schon bei Urteilsverkündung, dass der Elbtunnel aus einem völlig absurden Grund umweltrechtlich nicht vorzugswürdig sei. Schließlich wurde dem Elbtunnel die umweltrechtliche Vorzugswürdigkeit schon in der Planfeststellung von 2004 bescheinigt. Dass er dennoch nicht der WSB vorgezogen wurde, liegt an nicht notwendigen Nachteilen, die EIBS2003 in der Tunnelstudie der unterirdischen Elbquerung angedeihen ließen. Dass die damaligen Nachteile nicht notwendig sind, hat übrigens 2004 eine weitere rennomierte Tunnelbaufirma nachgewiesen, was 2007 im Auftrag der Stadt von einer dritten rennomierten Tunnelbaufirma bestätigt wurde. Aber das VGDD verglich einen fertigen Tunnel mit zwei Vorlandbrücken ohne Elbquerung. Zwangsläufig beeinträchtigte deshalb der Elbtunnel in diesem Verfahren einen Lebensraumtyp mehr als die nicht die Elbe berührende WSB. Nur, wie wir heute wissen, hat das Einschwimmen die Elbe ebenso erheblich beeinträchtigt. Und wenn man Kosten eines fertigen Tunnels mit den Kosten von zwei Vorlandbrücken ohne Elbquerung vergleicht - finden Sie das fair?

Also ich finde, es sind die Beklagten selbst, die den Verschwörungstheorien mächtig viel Futter liefern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Fragen an Ludwig:<br />
Wieso demonstrieren Sachsens Beamte gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes &#8211; weil sie unabhängig sind?<br />
Wieso will Sachsen Gerichtsstandorte umverlegen, obwohl Beamte nicht gekündigt werden können und somit keine Einsparung an Personal möglich ist &#8211; vielleicht, um Richter gefügig zu machen?</p>
<p>Aber eindeutig &#8211; natürlich gibt es ungeklärte Fragen des Europäischen Umweltrechts, deretwegen die Revision zugelassen wurde. Ich denke mal, die Richter hätten die Vorlagefragen für den EUGH auch selbst dem EUGH vorlegen können. Aber dazu sahen sie im Gegensatz zur Zulassung der Revision keine Veranlassung. Ist das nicht ein eigenartiger Widerspruch? Vielleicht sehen die Richter ja selbst dieses Verfahren vor einem Gericht außerhalb des Einflußbereichs der Beklagten besser aufgehoben? Und die Zulassung der Revision erspart den Klägern den Gang vor das Verfassungsgericht als Zwischenschritt zum Bundesverwaltungsgericht.</p>
<p>Der Elbtunnel nicht eindeutig die bessere Variante? Na jedenfalls behauptet das OVG im Gegensatz zum VGDD nicht schon bei Urteilsverkündung, dass der Elbtunnel aus einem völlig absurden Grund umweltrechtlich nicht vorzugswürdig sei. Schließlich wurde dem Elbtunnel die umweltrechtliche Vorzugswürdigkeit schon in der Planfeststellung von 2004 bescheinigt. Dass er dennoch nicht der WSB vorgezogen wurde, liegt an nicht notwendigen Nachteilen, die EIBS2003 in der Tunnelstudie der unterirdischen Elbquerung angedeihen ließen. Dass die damaligen Nachteile nicht notwendig sind, hat übrigens 2004 eine weitere rennomierte Tunnelbaufirma nachgewiesen, was 2007 im Auftrag der Stadt von einer dritten rennomierten Tunnelbaufirma bestätigt wurde. Aber das VGDD verglich einen fertigen Tunnel mit zwei Vorlandbrücken ohne Elbquerung. Zwangsläufig beeinträchtigte deshalb der Elbtunnel in diesem Verfahren einen Lebensraumtyp mehr als die nicht die Elbe berührende WSB. Nur, wie wir heute wissen, hat das Einschwimmen die Elbe ebenso erheblich beeinträchtigt. Und wenn man Kosten eines fertigen Tunnels mit den Kosten von zwei Vorlandbrücken ohne Elbquerung vergleicht &#8211; finden Sie das fair?</p>
<p>Also ich finde, es sind die Beklagten selbst, die den Verschwörungstheorien mächtig viel Futter liefern.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ludwig</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3215</link>
		<dc:creator>Ludwig</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 18:16:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3215</guid>
		<description>Könnte es nicht sein, dass Ihre Selbstwahrnehmung etwas gestört ist?
Vieleicht sind die Richter ja doch unabhängig und lassen sich nicht von der Politik beinflussen. Vieleicht verstößt der Bau der Brücke ja doch nicht so eindeutig gegen das Recht wie Sie das immer zu wissen glauben. Vielleicht ist ein Tunnel ja doch nicht die so eindeutig bessere Alternative.

Aber durch Verschwörungstheorien lässt sich ein falsches Weltbild eben gegen las Offensichtliche bequem aufrechterhalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Könnte es nicht sein, dass Ihre Selbstwahrnehmung etwas gestört ist?<br />
Vieleicht sind die Richter ja doch unabhängig und lassen sich nicht von der Politik beinflussen. Vieleicht verstößt der Bau der Brücke ja doch nicht so eindeutig gegen das Recht wie Sie das immer zu wissen glauben. Vielleicht ist ein Tunnel ja doch nicht die so eindeutig bessere Alternative.</p>
<p>Aber durch Verschwörungstheorien lässt sich ein falsches Weltbild eben gegen las Offensichtliche bequem aufrechterhalten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Silvia Friedrich</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3214</link>
		<dc:creator>Silvia Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 17:46:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3214</guid>
		<description>In SZ-Online und DNN-Online kann man heute wortgleich lesen:

&lt;blockquote&gt;Der Senat hielt die von den Naturschützern vorgebrachten Einwände gegen den Bau nicht für überzeugend, sagte Sprecher Peter Kober. Eine schriftliche Urteilsbegründung werde erst in einigen Wochen folgen.
&lt;/blockquote&gt;

Das spricht ja  Bände.
Die Einwände sind nicht sachlich richtig oder falsch oder unberechtigt sondern einfach nur für das Gericht nicht überzeugend. 

Inzwischen gibt es auch eine 
&lt;a href=&quot;http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/1503.php?page=1&amp;behoerde=0&amp;stichwort=Waldschlößchenbrücke&amp;startdate=2011-12-01&amp;enddate=2011-12-31&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Pressemitteilung des OVG&lt;/a&gt;.

Dort liest man:
&lt;blockquote&gt;Der Senat war der Auffassung, dass die von den Klägern vorgebrachten  Einwände  gegen  die  Planfeststellungsbeschlüsse  nicht  durchgreifen. &lt;/blockquote&gt;

Nun bin ich mal sehr gespannt auf die schriftliche Begründung.
Denn zu den in den Verhandlungen ausgetauschten Sach-Argumenten passt dieses Urteil aus meiner Sicht nicht. Ich hielt die Argumente der Kläger für sehr einleuchtend und die der Beklagten für sehr widersprüchlich bis unglaubwürdig.

Aber natürlich hat es mir zu denken gegeben, warum die Beklagten sich das leisten (können) - z.B. den Pudelmützenfall mit den Fledermäusen, oder dass sich der andere Gutachter auf Rückfrage des Gerichts zu seinem Gutachten von 2008 in seiner gerade eben gemachten Aussage komplett revidiert.
Sowas wäre für mich &lt;i&gt; nicht überzeugend&lt;/i&gt;  gewesen, weil sich diese Gutachter selbst total unglaubwürdig gemacht haben.
Derartige Unglaubwürdigkeiten gab es auf Seiten der Kläger nicht, obwohl auch dort nicht alles optimal ablief. Trotzdem hält das Gericht die Beklagten für überzeugender als die Kläger - obwohl es im Gerichtssaal dem Anwalt der Beklagten auch bescheinigte, dass der Gesetzestext aber anders sei, als der gerade behauptete.

Ist schon irgendwie wundersam. Interessant ist aber, dass in der Pressemitteilung nichts zur Tunnelalternative steht. Obwohl  die Kläger in der Verhandlung Beweise vorgelegt hatten, dass die bevorzugte Tunnelbauweise bereits  in der Welt erprobt ist und dass damit die von den Beklagten vorgetragenen technischen Ablehnungsgründe gegen den Elbtunnel hinfällig sind, hatte ja der Anwalt der Beklagten  bereits unmittelbar nach der Verhandlung in der DNN verkündet, dass der Elbtunnel keine Alternative sei.  Und das 14 Tage vor der Urteilverkündung!

Das wirft natürlich Fragen auf! Jedenfalls ist das alles Öl in das Feuer derer, die von der Existenz des Sachsensumpfes überzeugt sind und die dem Verfahren der Naturschützer gegen die Planfeststellung der WSB erst vor einem Gericht außerhalb des Machtbereichs der Beklagten Erfolg einräumen.

Und die Pressemitteilung des OVG läßt möglicherweise deshalb nicht auf die Abweisungsgründe schließen, weil der Herr Kober sich müht, diesem Feuer nicht noch zusätzlich Nahrung zu geben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In SZ-Online und DNN-Online kann man heute wortgleich lesen:</p>
<blockquote><p>Der Senat hielt die von den Naturschützern vorgebrachten Einwände gegen den Bau nicht für überzeugend, sagte Sprecher Peter Kober. Eine schriftliche Urteilsbegründung werde erst in einigen Wochen folgen.
</p></blockquote>
<p>Das spricht ja  Bände.<br />
Die Einwände sind nicht sachlich richtig oder falsch oder unberechtigt sondern einfach nur für das Gericht nicht überzeugend. </p>
<p>Inzwischen gibt es auch eine<br />
<a href="http://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/1503.php?page=1&amp;behoerde=0&amp;stichwort=Waldschlößchenbrücke&amp;startdate=2011-12-01&amp;enddate=2011-12-31" rel="nofollow">Pressemitteilung des OVG</a>.</p>
<p>Dort liest man:</p>
<blockquote><p>Der Senat war der Auffassung, dass die von den Klägern vorgebrachten  Einwände  gegen  die  Planfeststellungsbeschlüsse  nicht  durchgreifen. </p></blockquote>
<p>Nun bin ich mal sehr gespannt auf die schriftliche Begründung.<br />
Denn zu den in den Verhandlungen ausgetauschten Sach-Argumenten passt dieses Urteil aus meiner Sicht nicht. Ich hielt die Argumente der Kläger für sehr einleuchtend und die der Beklagten für sehr widersprüchlich bis unglaubwürdig.</p>
<p>Aber natürlich hat es mir zu denken gegeben, warum die Beklagten sich das leisten (können) &#8211; z.B. den Pudelmützenfall mit den Fledermäusen, oder dass sich der andere Gutachter auf Rückfrage des Gerichts zu seinem Gutachten von 2008 in seiner gerade eben gemachten Aussage komplett revidiert.<br />
Sowas wäre für mich <i> nicht überzeugend</i>  gewesen, weil sich diese Gutachter selbst total unglaubwürdig gemacht haben.<br />
Derartige Unglaubwürdigkeiten gab es auf Seiten der Kläger nicht, obwohl auch dort nicht alles optimal ablief. Trotzdem hält das Gericht die Beklagten für überzeugender als die Kläger &#8211; obwohl es im Gerichtssaal dem Anwalt der Beklagten auch bescheinigte, dass der Gesetzestext aber anders sei, als der gerade behauptete.</p>
<p>Ist schon irgendwie wundersam. Interessant ist aber, dass in der Pressemitteilung nichts zur Tunnelalternative steht. Obwohl  die Kläger in der Verhandlung Beweise vorgelegt hatten, dass die bevorzugte Tunnelbauweise bereits  in der Welt erprobt ist und dass damit die von den Beklagten vorgetragenen technischen Ablehnungsgründe gegen den Elbtunnel hinfällig sind, hatte ja der Anwalt der Beklagten  bereits unmittelbar nach der Verhandlung in der DNN verkündet, dass der Elbtunnel keine Alternative sei.  Und das 14 Tage vor der Urteilverkündung!</p>
<p>Das wirft natürlich Fragen auf! Jedenfalls ist das alles Öl in das Feuer derer, die von der Existenz des Sachsensumpfes überzeugt sind und die dem Verfahren der Naturschützer gegen die Planfeststellung der WSB erst vor einem Gericht außerhalb des Machtbereichs der Beklagten Erfolg einräumen.</p>
<p>Und die Pressemitteilung des OVG läßt möglicherweise deshalb nicht auf die Abweisungsgründe schließen, weil der Herr Kober sich müht, diesem Feuer nicht noch zusätzlich Nahrung zu geben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Friedericke Faust</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3210</link>
		<dc:creator>Friedericke Faust</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 14:41:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=6408#comment-3210</guid>
		<description>Das ist doch klar, dass in Sachsen Filz und die Seilschaften aus Politik, Wirtschaft und Justiz reibungslos funktionierten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist doch klar, dass in Sachsen Filz und die Seilschaften aus Politik, Wirtschaft und Justiz reibungslos funktionierten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Marin</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-klage-zur-waldschloesschenbruecke.html/comment-page-1#comment-3206</link>
		<dc:creator>Marin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 12:37:27 +0000</pubDate>
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		<description>Die Grüne LIGA ist keinesfalls an einer endgültigen Klärung des Rechtsstreits um die Waldschlößchenbrücke interessiert, sondern an einer Verhinedrung einer Elbquerung an dieser Stelle. Eine rechtliche Klärung ist nur dann interessant, wenn er zugunsten der Brückengegener ausgeht. 

Seien Sie wenigsten ehrlich, auch zu sich selbst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Grüne LIGA ist keinesfalls an einer endgültigen Klärung des Rechtsstreits um die Waldschlößchenbrücke interessiert, sondern an einer Verhinedrung einer Elbquerung an dieser Stelle. Eine rechtliche Klärung ist nur dann interessant, wenn er zugunsten der Brückengegener ausgeht. </p>
<p>Seien Sie wenigsten ehrlich, auch zu sich selbst.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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