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	<title>Kommentare zu: Berufungsverfahren zur Waldschlößchenbrücke beim OVG</title>
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	<description>Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 May 2012 16:19:23 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Marin</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-berufungsverfahren-zur-waldschloesschenbruecke-beim-ovg.html/comment-page-1#comment-3202</link>
		<dc:creator>Marin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 10:28:41 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Das mit Spannung erwartete Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, dessen Verkündung spätestens am 16.12.2011 erfolgt, wird fraglos einen wichtigen Beitrag zur Klärung erbringen&quot;

Der wichtige Beitrag zur Klärung ist gesprochen. Gut so.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Das mit Spannung erwartete Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, dessen Verkündung spätestens am 16.12.2011 erfolgt, wird fraglos einen wichtigen Beitrag zur Klärung erbringen&#8221;</p>
<p>Der wichtige Beitrag zur Klärung ist gesprochen. Gut so.</p>
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		<title>Von: Silvia Friedrich</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-berufungsverfahren-zur-waldschloesschenbruecke-beim-ovg.html/comment-page-1#comment-3088</link>
		<dc:creator>Silvia Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:40:52 +0000</pubDate>
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		<description>
&lt;blockquote&gt;&quot;Wenn ich mal darauf hin weisen darf: Eine von Experten ausgearbeitete Tunnelvariante existiert bis heute nicht! Zumindest nicht, wenn man das Wort „ausgearbeitet“ im Sinne von „in die Praxis umsetzbar“ versteht. Es existieren nur Studien und ein paar nette Skizzen.&quot;&lt;/blockquote&gt;


Nun ist es leider aber so, dass es nicht Aufgabe der Kläger sein kann, die Planfeststellung des Elbtunnels oder der WSB durchzuführen.
Aber im Rahmen der Planfeststellung hätte der Elbtunnel als Planungsalternative auf einem mit der WSB-Planung vergleichbaren Niveau geprüft werden müssen. Das hat nicht stattgefunden, weil zu diesem Zeitpunkt die WSB-Planung seit 1996 unverglichenen Vorsprung hatte und unbedingt bestätigt werden sollte.

Das was da als Alternative ausgearbeitet wurde, ist dann allerdings tatsächlich das Werk von Experten bzw. Fachleuten, auch die Varianten der Kläger.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>&#8220;Wenn ich mal darauf hin weisen darf: Eine von Experten ausgearbeitete Tunnelvariante existiert bis heute nicht! Zumindest nicht, wenn man das Wort „ausgearbeitet“ im Sinne von „in die Praxis umsetzbar“ versteht. Es existieren nur Studien und ein paar nette Skizzen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Nun ist es leider aber so, dass es nicht Aufgabe der Kläger sein kann, die Planfeststellung des Elbtunnels oder der WSB durchzuführen.<br />
Aber im Rahmen der Planfeststellung hätte der Elbtunnel als Planungsalternative auf einem mit der WSB-Planung vergleichbaren Niveau geprüft werden müssen. Das hat nicht stattgefunden, weil zu diesem Zeitpunkt die WSB-Planung seit 1996 unverglichenen Vorsprung hatte und unbedingt bestätigt werden sollte.</p>
<p>Das was da als Alternative ausgearbeitet wurde, ist dann allerdings tatsächlich das Werk von Experten bzw. Fachleuten, auch die Varianten der Kläger.</p>
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	<item>
		<title>Von: Silvia Friedrich</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-berufungsverfahren-zur-waldschloesschenbruecke-beim-ovg.html/comment-page-1#comment-3087</link>
		<dc:creator>Silvia Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:21:21 +0000</pubDate>
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		<description>@Frank, woraus leiten Sie ab, dass die Kläger nicht leichtes Spiel hatten, die &quot;naturschutzfachlichen Argumente&quot; der Beklagten zu entkräften? Soweit  deren Behauptungen dermaßen erheiternd waren wie die in der Stellungnahme genannten, haben sie großzügig auf eine fachliche Erwiderung verzichtet.

Soweit ich das beobachten konnte, konnten die Kläger ihre Argumente häufig mit eindeutigen Fotos belegen, die mehr als einmal die Behauptungen der Beklagten wiederlegten.



&lt;blockquote&gt;&quot;Aber auch Schimkat sah die Hauptgefährdungen wie Mierwald in Lärm (Käthe-Kollwitz-Ufer), falschen Mähzeiten und vor allem in freilaufenden Hunden.&quot;&lt;/blockquote&gt;


Von seinen Aussagen zum Lärm bzgl. Wachtelkönig scheint der Herr Mierwald selbst nicht viel zu halten. Während er zunächst in der Verhandlung erklärte, dass ab einem Lärmpegel nachts von 47 dB(A) und tags von 55 dB(A) von einem Totalverlust der Fläche für die Wachtelkönige zu sprechen sei, weil die Tiere nicht mehr kommunizieren können, behauptete er angesichts von Lärmkarten, die diese Werte für die gesamte derzeit von Wachtelkönigen genutzte Fläche nach Inbetriebnahme der WSB teilweise sogar überschreiten, dass sich das nicht negativ auf die dortige Wachtelkönig-Population auswirken würde! Wer soll denn solche Leute noch ernst nehmen?



&lt;blockquote&gt;&quot;Seltsamerweise habe ich von der Grünen Liga noch keinen Aufruf für Leinenzwang auf den Elbwiesen wahrgenommen, obwohl es doch angeblich um Vogelschutz geht und die Elbwiesen (laut Brückengegnern) auch dort ein – zumindest „faktisches“ – Vogelschutzgebiet sind. &quot; &lt;/blockquote&gt;


Offenbar gibt es mit Leinenzwang seitens der Stadt ein Durchsetzungsproblem. Im Ostragehege, im tatsächlichen Vogelschutzgebiet, sah ich diesen Sommer 2 Schilder mit dem Hinweis, dass die Hunde wegen brütender Vögel und dort lebenden Bibern an der Leine zu führen seien. Weder die normalen Hundebesitzer noch der Gassi-Service hielten sich daran. Dabei waren die meisten freilaufenden Hunde so gut erzogen, dass sie auch ohne Leine immer bei Fuß blieben und aufs Wort gehorchten. Aber der Gassi-Service hatte gleichzeitig 6 Hunde, davon 5 sehr weitläufig freilaufend. Denen glaube ich nicht, dass die unter Kontrolle waren.

Aber was noch besser ist, die Belastung durch freilaufende Hunde stellte sich im tatsächlichen und im faktischen Vogelschutzgebiet nach einer umfangreichen vergleichenden Untersuchung als auf die Fläche bezogen gleichwertig heraus.
Angeregt war diese Untersuchung durch die oben zitierte Katzenbehauptung des Herrn Mierwald. Die einzige Katze, die in 58h Beobachtungszeit auf den betreffenden Elbwiesen gesehen wurde, sonnte sich in Tolkewitz. 

Der Herr Mierwald hatte nichts besseres zu tun, als die Untersuchungsmethodik anzuzweifeln, weil die Begehungen fast ausschließlich montags stattgefunden hatten. Hä? Haben Katzen montags keinen Hunger, wenn es denn welche gäbe? Der Gipfel war aber, dass der Herr Mierwald erklärte, die einzig richtige Methode zum Nachweis von Katzen auf den Elbwiesen sei seine eigene. Man nehme sich eine starke Taschenlampe, gehe nachts zwischen 22 und 01 Uhr auf die Elbwiesen und leuchte der Katze in die Augen. Zusätzlich verfolge man sie durch das Nistschutzgebiet für den Wachtelkönig. - Die Aussage wurde dann umgehend als artenschutzwidriges Verhalten durch die Kläger gerügt. Soviel zum Stellenwert des Artenschutzes bei einem der Gutachter der Beklagten.

Was die Datenlage anbetrifft, so wurde immer wieder deutlich, dass die Daten der Beklagten häufig nur anderen Datensammlungen entnommen waren ohne eigene Untersuchungen in der erforderlichen Häufigkeit und Gründlichkeit angestellt zu haben. Manchen dieser Datensammlungen war der Hinweis vorangestellt, dass deren Daten zur Beurteilung der Folgen von Eingriffssituationen
wie dem Bau dieser Brücke nicht geeignet seien. Das war dann auch eine Ursache, warum man die Wirksamkeit der Kohärenzmaßnahmen nicht wirklich beurteilen kann.

Manche Untersuchungen, wie die des Vorkommens der Fledermäuse am Elbhang ,wurden auch erst lange nach Baufeldfreimachung 2008 durchgeführt und nicht in der Planfeststellung 2003. Trotz der bereits eingerichteten Baustelle konnte im Bereich des Tunnelmundes eine große Anzahl von Fledermausaktivitäten mit Horchboxen vom Gutachter der Beklagten festgestellt werden.

So kann man dann wohl mit einiger Berechtigung behaupten, dass man auch 2003 gefunden hätte, wenn man wirklich gesucht hätte. Aber wenn man gesucht hätten, hätte man wohl viel mehr sich einfallen lassen müssen, warum die festgestellten Tierarten nicht erheblich beeinträchtigt werden durch den Bau und den Betrieb der Brücke bzw. ob und wie denn deren erhebliche Beeinträchtigung vermeidbar, minimierbar oder ausgleichbar wäre.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Frank, woraus leiten Sie ab, dass die Kläger nicht leichtes Spiel hatten, die &#8220;naturschutzfachlichen Argumente&#8221; der Beklagten zu entkräften? Soweit  deren Behauptungen dermaßen erheiternd waren wie die in der Stellungnahme genannten, haben sie großzügig auf eine fachliche Erwiderung verzichtet.</p>
<p>Soweit ich das beobachten konnte, konnten die Kläger ihre Argumente häufig mit eindeutigen Fotos belegen, die mehr als einmal die Behauptungen der Beklagten wiederlegten.</p>
<blockquote><p>&#8220;Aber auch Schimkat sah die Hauptgefährdungen wie Mierwald in Lärm (Käthe-Kollwitz-Ufer), falschen Mähzeiten und vor allem in freilaufenden Hunden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Von seinen Aussagen zum Lärm bzgl. Wachtelkönig scheint der Herr Mierwald selbst nicht viel zu halten. Während er zunächst in der Verhandlung erklärte, dass ab einem Lärmpegel nachts von 47 dB(A) und tags von 55 dB(A) von einem Totalverlust der Fläche für die Wachtelkönige zu sprechen sei, weil die Tiere nicht mehr kommunizieren können, behauptete er angesichts von Lärmkarten, die diese Werte für die gesamte derzeit von Wachtelkönigen genutzte Fläche nach Inbetriebnahme der WSB teilweise sogar überschreiten, dass sich das nicht negativ auf die dortige Wachtelkönig-Population auswirken würde! Wer soll denn solche Leute noch ernst nehmen?</p>
<blockquote><p>&#8220;Seltsamerweise habe ich von der Grünen Liga noch keinen Aufruf für Leinenzwang auf den Elbwiesen wahrgenommen, obwohl es doch angeblich um Vogelschutz geht und die Elbwiesen (laut Brückengegnern) auch dort ein – zumindest „faktisches“ – Vogelschutzgebiet sind. &#8221; </p></blockquote>
<p>Offenbar gibt es mit Leinenzwang seitens der Stadt ein Durchsetzungsproblem. Im Ostragehege, im tatsächlichen Vogelschutzgebiet, sah ich diesen Sommer 2 Schilder mit dem Hinweis, dass die Hunde wegen brütender Vögel und dort lebenden Bibern an der Leine zu führen seien. Weder die normalen Hundebesitzer noch der Gassi-Service hielten sich daran. Dabei waren die meisten freilaufenden Hunde so gut erzogen, dass sie auch ohne Leine immer bei Fuß blieben und aufs Wort gehorchten. Aber der Gassi-Service hatte gleichzeitig 6 Hunde, davon 5 sehr weitläufig freilaufend. Denen glaube ich nicht, dass die unter Kontrolle waren.</p>
<p>Aber was noch besser ist, die Belastung durch freilaufende Hunde stellte sich im tatsächlichen und im faktischen Vogelschutzgebiet nach einer umfangreichen vergleichenden Untersuchung als auf die Fläche bezogen gleichwertig heraus.<br />
Angeregt war diese Untersuchung durch die oben zitierte Katzenbehauptung des Herrn Mierwald. Die einzige Katze, die in 58h Beobachtungszeit auf den betreffenden Elbwiesen gesehen wurde, sonnte sich in Tolkewitz. </p>
<p>Der Herr Mierwald hatte nichts besseres zu tun, als die Untersuchungsmethodik anzuzweifeln, weil die Begehungen fast ausschließlich montags stattgefunden hatten. Hä? Haben Katzen montags keinen Hunger, wenn es denn welche gäbe? Der Gipfel war aber, dass der Herr Mierwald erklärte, die einzig richtige Methode zum Nachweis von Katzen auf den Elbwiesen sei seine eigene. Man nehme sich eine starke Taschenlampe, gehe nachts zwischen 22 und 01 Uhr auf die Elbwiesen und leuchte der Katze in die Augen. Zusätzlich verfolge man sie durch das Nistschutzgebiet für den Wachtelkönig. &#8211; Die Aussage wurde dann umgehend als artenschutzwidriges Verhalten durch die Kläger gerügt. Soviel zum Stellenwert des Artenschutzes bei einem der Gutachter der Beklagten.</p>
<p>Was die Datenlage anbetrifft, so wurde immer wieder deutlich, dass die Daten der Beklagten häufig nur anderen Datensammlungen entnommen waren ohne eigene Untersuchungen in der erforderlichen Häufigkeit und Gründlichkeit angestellt zu haben. Manchen dieser Datensammlungen war der Hinweis vorangestellt, dass deren Daten zur Beurteilung der Folgen von Eingriffssituationen<br />
wie dem Bau dieser Brücke nicht geeignet seien. Das war dann auch eine Ursache, warum man die Wirksamkeit der Kohärenzmaßnahmen nicht wirklich beurteilen kann.</p>
<p>Manche Untersuchungen, wie die des Vorkommens der Fledermäuse am Elbhang ,wurden auch erst lange nach Baufeldfreimachung 2008 durchgeführt und nicht in der Planfeststellung 2003. Trotz der bereits eingerichteten Baustelle konnte im Bereich des Tunnelmundes eine große Anzahl von Fledermausaktivitäten mit Horchboxen vom Gutachter der Beklagten festgestellt werden.</p>
<p>So kann man dann wohl mit einiger Berechtigung behaupten, dass man auch 2003 gefunden hätte, wenn man wirklich gesucht hätte. Aber wenn man gesucht hätten, hätte man wohl viel mehr sich einfallen lassen müssen, warum die festgestellten Tierarten nicht erheblich beeinträchtigt werden durch den Bau und den Betrieb der Brücke bzw. ob und wie denn deren erhebliche Beeinträchtigung vermeidbar, minimierbar oder ausgleichbar wäre.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Richter, Rainer G.</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-berufungsverfahren-zur-waldschloesschenbruecke-beim-ovg.html/comment-page-1#comment-3083</link>
		<dc:creator>Richter, Rainer G.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 09:28:45 +0000</pubDate>
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		<description>Ein sachlich gerechter, guter Kommentar, der Inhalt und Verlauf der Gerichtsverhandlung in Bautzen kurz und bündig zusammenfasst. Jetzt muss noch abgewartet werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sachlich gerechter, guter Kommentar, der Inhalt und Verlauf der Gerichtsverhandlung in Bautzen kurz und bündig zusammenfasst. Jetzt muss noch abgewartet werden.</p>
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	<item>
		<title>Von: Frank</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2011-12-berufungsverfahren-zur-waldschloesschenbruecke-beim-ovg.html/comment-page-1#comment-3082</link>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 08:54:28 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt; (…) Aussagen der Fachgutachter des beklagten Freistaates Sachsen, die darin gipfelten, dass die in den Elbwiesen lebenden &lt;em&gt;Wachtelkönige ohnehin von Katzen gefressen&lt;/em&gt; würden und die Straße querende Fledermäuse den Fahrzeugen problemlos ausweichen könnten, weil ihnen solche Ausweichmanöver gelängen, wenn &lt;em&gt;Kinder die Tiere mit ihren Pudelmützen zu fangen&lt;/em&gt; versuchten, trugen zur Erheiterung der Zuhörer bei, warfen aber auch ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der Argumente, mit denen der Beklagte die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus zu begründen versuchte&lt;/blockquote&gt;
Wenn die Qualität der Argumente so schlecht war, frage ich mich aber, warum die Anwälte der Kläger dann nicht leichtes Spiel hatten, sie zu entkräften? Momentan sieht es immerhin nicht danach aus, als würde dieses Verfahren (ausnahmsweise einmal) gewonnen.

Dass die Wachtelkönige von Katzen gefressen werden, ist uralt und längst widerlegt (Katzen von Anwohnern des Käthe-Kollwitz-Ufers werden höchstwahrscheinlich überfahren, bevor sie die Elbwiesen erreichen). Dieses Katzen-Argument kam 2003 von Dr. U. Mierwald, der ein erstes Gutachten im Auftrag der Stadt zum Wachtelkönig erstellte, widerlegt wurde es in einem späteren Gutachten (Schimkat, 2004). Aber auch Schimkat sah die Hauptgefährdungen wie Mierwald in Lärm (Käthe-Kollwitz-Ufer), falschen Mähzeiten und vor allem in freilaufenden Hunden. Seltsamerweise habe ich von der Grünen Liga noch keinen Aufruf für Leinenzwang auf den Elbwiesen wahrgenommen, obwohl es doch angeblich um Vogelschutz geht und die Elbwiesen (laut Brückengegnern) auch dort ein – zumindest „faktisches“ – Vogelschutzgebiet sind. 
&lt;blockquote&gt; Auch die von (…) Experten ausgearbeitete Tunnelvariante (…)&lt;/blockquote&gt;
Wenn ich mal darauf hin weisen darf: Eine von Experten &lt;em&gt;ausgearbeitete&lt;/em&gt; Tunnelvariante existiert bis heute nicht! Zumindest nicht, wenn man das Wort „ausgearbeitet“ im Sinne von „in die Praxis umsetzbar“ versteht. Es existieren nur Studien und ein paar nette Skizzen.
&lt;blockquote&gt; Die achttägige Verhandlung (…) ließ offenbar werden, dass die Interessen des Naturschutzes für die Brückenplaner kaum eine Rolle spielten. &lt;/blockquote&gt;
Naturschutz hat also bei der Planung keine Rolle gespielt? Dann muss man aber von den Kleinigkeiten absehen, dass 

1. im Planfeststellungverfahren zur WSB (siehe Beschluss) über mehr als 10 (von 66) Seiten die FFH-Verträglichkeit untersucht wurde, worin mehrere Gutachten erwähnt werden, die extra erstellt wurden


2. Alle Tierarten untersucht wurden, die gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie besonderen Schutz genießen und von denen Funddaten aus diesen oder angrenzenden Gebieten vorliegen (also nicht Funddaten &lt;em&gt;aus dem unmittelbaren WSB-Areal&lt;/em&gt;, sondern aus dem jeweiligen gesamten FFH-Gebiet, was dann konkret bedeutet: &lt;em&gt;Irgendwo&lt;/em&gt; in den FFH-Gebieten „Elbtal von Schöna bis Mühlberg”, „Prießnitzgrund”, „Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz” sowie „Separate Fledermausquartiere im Großraum Dresden”


3. im Gebiet der WSB praktisch nichts gefunden wurde, außer 2003 3 rufende Wachtelkönige auf den Johannstädter Elbwiesen, bevor man diese Tiere wie in schon so einigen Jahren auch in diesem Sommer mit der Licht-, Lärm- und Dreckquelle Vogelwiese vertrieb (denn das Fundgebiet lag unmittelbar neben deren Standort und die Fundzeiten waren in den Monaten vor dem Aufbau der Vogelwiese).

Ich frage mich ohnehin, warum ein derart aussichtsloses Gerichtsverfahren überhaupt noch einmal begonnen wurde. Das einzig Interessante ist aus meiner Sicht, dass das OVG Bautzen in diesem Rahmen wohl auch klären wird, ob die Johannstädter Elbwiesen nun ein faktisches Vogelschutzgebiet sind oder nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p> (…) Aussagen der Fachgutachter des beklagten Freistaates Sachsen, die darin gipfelten, dass die in den Elbwiesen lebenden <em>Wachtelkönige ohnehin von Katzen gefressen</em> würden und die Straße querende Fledermäuse den Fahrzeugen problemlos ausweichen könnten, weil ihnen solche Ausweichmanöver gelängen, wenn <em>Kinder die Tiere mit ihren Pudelmützen zu fangen</em> versuchten, trugen zur Erheiterung der Zuhörer bei, warfen aber auch ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der Argumente, mit denen der Beklagte die Rechtmäßigkeit des Brückenbaus zu begründen versuchte</p></blockquote>
<p>Wenn die Qualität der Argumente so schlecht war, frage ich mich aber, warum die Anwälte der Kläger dann nicht leichtes Spiel hatten, sie zu entkräften? Momentan sieht es immerhin nicht danach aus, als würde dieses Verfahren (ausnahmsweise einmal) gewonnen.</p>
<p>Dass die Wachtelkönige von Katzen gefressen werden, ist uralt und längst widerlegt (Katzen von Anwohnern des Käthe-Kollwitz-Ufers werden höchstwahrscheinlich überfahren, bevor sie die Elbwiesen erreichen). Dieses Katzen-Argument kam 2003 von Dr. U. Mierwald, der ein erstes Gutachten im Auftrag der Stadt zum Wachtelkönig erstellte, widerlegt wurde es in einem späteren Gutachten (Schimkat, 2004). Aber auch Schimkat sah die Hauptgefährdungen wie Mierwald in Lärm (Käthe-Kollwitz-Ufer), falschen Mähzeiten und vor allem in freilaufenden Hunden. Seltsamerweise habe ich von der Grünen Liga noch keinen Aufruf für Leinenzwang auf den Elbwiesen wahrgenommen, obwohl es doch angeblich um Vogelschutz geht und die Elbwiesen (laut Brückengegnern) auch dort ein – zumindest „faktisches“ – Vogelschutzgebiet sind. </p>
<blockquote><p> Auch die von (…) Experten ausgearbeitete Tunnelvariante (…)</p></blockquote>
<p>Wenn ich mal darauf hin weisen darf: Eine von Experten <em>ausgearbeitete</em> Tunnelvariante existiert bis heute nicht! Zumindest nicht, wenn man das Wort „ausgearbeitet“ im Sinne von „in die Praxis umsetzbar“ versteht. Es existieren nur Studien und ein paar nette Skizzen.</p>
<blockquote><p> Die achttägige Verhandlung (…) ließ offenbar werden, dass die Interessen des Naturschutzes für die Brückenplaner kaum eine Rolle spielten. </p></blockquote>
<p>Naturschutz hat also bei der Planung keine Rolle gespielt? Dann muss man aber von den Kleinigkeiten absehen, dass </p>
<p>1. im Planfeststellungverfahren zur WSB (siehe Beschluss) über mehr als 10 (von 66) Seiten die FFH-Verträglichkeit untersucht wurde, worin mehrere Gutachten erwähnt werden, die extra erstellt wurden</p>
<p>2. Alle Tierarten untersucht wurden, die gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie besonderen Schutz genießen und von denen Funddaten aus diesen oder angrenzenden Gebieten vorliegen (also nicht Funddaten <em>aus dem unmittelbaren WSB-Areal</em>, sondern aus dem jeweiligen gesamten FFH-Gebiet, was dann konkret bedeutet: <em>Irgendwo</em> in den FFH-Gebieten „Elbtal von Schöna bis Mühlberg”, „Prießnitzgrund”, „Elbtalhänge zwischen Loschwitz und Bonnewitz” sowie „Separate Fledermausquartiere im Großraum Dresden”</p>
<p>3. im Gebiet der WSB praktisch nichts gefunden wurde, außer 2003 3 rufende Wachtelkönige auf den Johannstädter Elbwiesen, bevor man diese Tiere wie in schon so einigen Jahren auch in diesem Sommer mit der Licht-, Lärm- und Dreckquelle Vogelwiese vertrieb (denn das Fundgebiet lag unmittelbar neben deren Standort und die Fundzeiten waren in den Monaten vor dem Aufbau der Vogelwiese).</p>
<p>Ich frage mich ohnehin, warum ein derart aussichtsloses Gerichtsverfahren überhaupt noch einmal begonnen wurde. Das einzig Interessante ist aus meiner Sicht, dass das OVG Bautzen in diesem Rahmen wohl auch klären wird, ob die Johannstädter Elbwiesen nun ein faktisches Vogelschutzgebiet sind oder nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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