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	<title>Kommentare zu: Gesetze gelten nicht nur für den Kleinen Mann</title>
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	<description>Forum für Stadtentwicklung und Kommunalpolitik</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 May 2012 16:19:23 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Silvia</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2010-08-gesetze-gelten-nicht-nur-fuer-den-kleinen-mann.html/comment-page-1#comment-160</link>
		<dc:creator>Silvia</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 13:51:25 +0000</pubDate>
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		<description>@Peter Schleser
Recht haben und Recht bekommen ist in Sachsen offensichtlich zweierlei.

Offensichtlich hat die Salamitaktik der Stadtverwaltung bei der Beantragung von Flächen des FFH-Gebietes bisher dazu geführt, dass die GRÜNE LIGA die Verhandlung um die Rechtmäßigkeit des Planfesstellungsbeschlusses der WSB vor allem deswegen verloren hat. 

Zwar wurden für den Elbtunnel mehrere Varianten der Elbquerung untersucht, um dem Elbtunnel seitens der WSB-Bauer Umweltschädlichkeit nachzuweisen - für die WSB wurde aber offensichtlich keine Elbquerungsvariante untersucht! Damit wurden Alternativen verglichen, die in dem Zustand nicht vergleichbar waren!

Ansonsten wäre schon im letzten Gerichtsverfahren klar gewesen, dass die WSB mit den nun beantragten 14800qm Fläche des geschützten LRT 3270 mehr Fläche beansprucht als der Bau des Elbtunnels, für den vom Gericht  3840 bzw. 7200qm für den gleichen LRT angenommen wurden. 

Da die damals für den WSB-Bau beantragte Fläche mit nur 210qm unterhalb der Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des LRT 3270 lag, kam das Gericht zu dem Schluss, der Elbtunnel wäre umweltrechtlich nicht vorzugswürdig, weil die WSB nur einen geschützten Lebensraumtyp erheblich beeinträchtigt, der Elbtunnel aber zwei. Weitergehende Vergleiche der Umweltschädlichkeit von WSB und Elbtunnel lehnte das Gericht daraufhin ab.

Mit dem Gerichtsurteil, dass Sie übrigens auf http://www.neue-waldschloesschenbruecke.de/ bei den interessanten Quellen und Originaldokumenten nachlesen können (besonders auf S. 89 bis 90), wäre also die Elbquerung der WSB im Freivorbau möglicherweise umweltrechtlich gerechtfertigt, das Abbaggern von 12000qm für Pontons aber nicht. Denn wie Sie ebenfalls dort nachlesen können, bewertete das Gericht dabei als besonders schwerwiegend , dass eine Regeneration des LRT 3270 erst in großen Zeiträumen möglich wäre (Urteil vom 30.10.2008, S. 89). Es stützt sich dabei auf die vom Vorhabenträger vorgelegte Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Sporbeck vom 3.9.2008 (dort S. 20). 

Anscheinend misst der Vorhabenträger aber mit zweierlei Maß.
Denn im Planänderungsantrag, der jetzt öffentlich auslag, wurde erklärt, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des LRT 3270 durch das Abbaggern für die Pontons kommt, obwohl es sich dabei um die gleiche Art der Beeinträchtigung des Lebensraumtypes 3270 handelt wie beim Elbtunnel. Das finde ich angesichts des Gerichtsurteils und der zu Grunde liegenden Stellungnahmen von Fachleuten schon erstaunlich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Peter Schleser<br />
Recht haben und Recht bekommen ist in Sachsen offensichtlich zweierlei.</p>
<p>Offensichtlich hat die Salamitaktik der Stadtverwaltung bei der Beantragung von Flächen des FFH-Gebietes bisher dazu geführt, dass die GRÜNE LIGA die Verhandlung um die Rechtmäßigkeit des Planfesstellungsbeschlusses der WSB vor allem deswegen verloren hat. </p>
<p>Zwar wurden für den Elbtunnel mehrere Varianten der Elbquerung untersucht, um dem Elbtunnel seitens der WSB-Bauer Umweltschädlichkeit nachzuweisen &#8211; für die WSB wurde aber offensichtlich keine Elbquerungsvariante untersucht! Damit wurden Alternativen verglichen, die in dem Zustand nicht vergleichbar waren!</p>
<p>Ansonsten wäre schon im letzten Gerichtsverfahren klar gewesen, dass die WSB mit den nun beantragten 14800qm Fläche des geschützten LRT 3270 mehr Fläche beansprucht als der Bau des Elbtunnels, für den vom Gericht  3840 bzw. 7200qm für den gleichen LRT angenommen wurden. </p>
<p>Da die damals für den WSB-Bau beantragte Fläche mit nur 210qm unterhalb der Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des LRT 3270 lag, kam das Gericht zu dem Schluss, der Elbtunnel wäre umweltrechtlich nicht vorzugswürdig, weil die WSB nur einen geschützten Lebensraumtyp erheblich beeinträchtigt, der Elbtunnel aber zwei. Weitergehende Vergleiche der Umweltschädlichkeit von WSB und Elbtunnel lehnte das Gericht daraufhin ab.</p>
<p>Mit dem Gerichtsurteil, dass Sie übrigens auf <a href="http://www.neue-waldschloesschenbruecke.de/" rel="nofollow">http://www.neue-waldschloesschenbruecke.de/</a> bei den interessanten Quellen und Originaldokumenten nachlesen können (besonders auf S. 89 bis 90), wäre also die Elbquerung der WSB im Freivorbau möglicherweise umweltrechtlich gerechtfertigt, das Abbaggern von 12000qm für Pontons aber nicht. Denn wie Sie ebenfalls dort nachlesen können, bewertete das Gericht dabei als besonders schwerwiegend , dass eine Regeneration des LRT 3270 erst in großen Zeiträumen möglich wäre (Urteil vom 30.10.2008, S. 89). Es stützt sich dabei auf die vom Vorhabenträger vorgelegte Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Sporbeck vom 3.9.2008 (dort S. 20). </p>
<p>Anscheinend misst der Vorhabenträger aber mit zweierlei Maß.<br />
Denn im Planänderungsantrag, der jetzt öffentlich auslag, wurde erklärt, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des LRT 3270 durch das Abbaggern für die Pontons kommt, obwohl es sich dabei um die gleiche Art der Beeinträchtigung des Lebensraumtypes 3270 handelt wie beim Elbtunnel. Das finde ich angesichts des Gerichtsurteils und der zu Grunde liegenden Stellungnahmen von Fachleuten schon erstaunlich.</p>
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		<title>Von: roderic</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2010-08-gesetze-gelten-nicht-nur-fuer-den-kleinen-mann.html/comment-page-1#comment-150</link>
		<dc:creator>roderic</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 05:11:05 +0000</pubDate>
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		<description>@Peter Schleser

Aus Ihrem Kommentar ergibt sich für mich ein gewisser Widerspruch.

Bei der Prozesskostenermittlung (Warum Streitwert?) äußern Sie Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit bzw. an der Unabhängigkeit der Judikative. Zugleich führen Sie an, dass Brückengegner (fast) jeden Prozess verloren haben.

Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit müssten sich konsequenterweise auch auf die Prozessniederlagen der Brückengegner erstrecken. Oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Peter Schleser</p>
<p>Aus Ihrem Kommentar ergibt sich für mich ein gewisser Widerspruch.</p>
<p>Bei der Prozesskostenermittlung (Warum Streitwert?) äußern Sie Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit bzw. an der Unabhängigkeit der Judikative. Zugleich führen Sie an, dass Brückengegner (fast) jeden Prozess verloren haben.</p>
<p>Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit müssten sich konsequenterweise auch auf die Prozessniederlagen der Brückengegner erstrecken. Oder?</p>
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		<title>Von: Peter Schleser</title>
		<link>http://quo-vadis-dresden.de/2010-08-gesetze-gelten-nicht-nur-fuer-den-kleinen-mann.html/comment-page-1#comment-147</link>
		<dc:creator>Peter Schleser</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 13:05:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://quo-vadis-dresden.de/?p=1193#comment-147</guid>
		<description>Allein der Umstand, dass Herr Urban einen Rechtsbruch behauptet, ist schwerlich ein Beweis, dass ein solcher auch vorliegt. Bisher haben die Brückengegner (mit einer temporären Ausnahme) jeden Prozess gegen die WSB verloren.

Die jetzige Aktion der GRÜNEN LIGA  ist natürlich zulässig. Ich wünschte mir nur, dass das Gericht den Streitwert angemessen ermittelt. Das wäre sehr wahrscheinlich das wirtschaftliche Ende der GRÜNEN LIGA.

Aber das wird schon nicht passieren. So weit ist auf den Rechtsstaat Verlass.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Allein der Umstand, dass Herr Urban einen Rechtsbruch behauptet, ist schwerlich ein Beweis, dass ein solcher auch vorliegt. Bisher haben die Brückengegner (mit einer temporären Ausnahme) jeden Prozess gegen die WSB verloren.</p>
<p>Die jetzige Aktion der GRÜNEN LIGA  ist natürlich zulässig. Ich wünschte mir nur, dass das Gericht den Streitwert angemessen ermittelt. Das wäre sehr wahrscheinlich das wirtschaftliche Ende der GRÜNEN LIGA.</p>
<p>Aber das wird schon nicht passieren. So weit ist auf den Rechtsstaat Verlass.</p>
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